Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung:

Die Firma Citasell (Auftragnehmer) führt Aufträge nur zu den
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Abweichungen von den Regeln
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Urheberrecht:

2.1 Jeder Auftrag an einen Auftragnehmer
einschließlich der Erstellung von Entwürfen ist ein urheberrechtlicher Vertrag
zur Einräumung des Nutzungsrechts am Werk. Das Werk darf nur im vereinbarten
Umfang für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck genutzt
werden. Die Übertragung des Nutzungsrechts durch den Auftraggeber auf einen
Dritten bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Es gelten die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes und des Arbeitsvertragsgesetzes. Die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Eigenart nicht erreicht wird.

2.2 Das Original oder die Kopie des Entwurfs dürfen
ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht verändert werden. Nachahmung jeglicher
Art – auch von Teilen oder Details – ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen
diese Regelung berechtigt den Auftragnehmer zu einer Vertragsstrafe in Höhe des
zweifachen Entgelts. Wird die Vergütung nicht vereinbart, gilt die im
Tarifvertrag AGD Design Service (neueste Fassung) festgelegte Empfehlungsgebühr
als vereinbart.

2.3 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, begründen
der Vorschlag des Auftraggebers oder seine sonstige Mitwirkung kein
Miturheberrecht.

3. Entschädigung:

3.1 Die Höhe des Vergütungsanspruchs richtet sich
nach einem Kostenvoranschlag oder einem vereinbarten Stundensatz. Der
vereinbarte Preis schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Wird der
Wechsel über den ursprünglichen Umfang hinaus in Anspruch genommen, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch
genommenen höheren Vergütung und der erhaltenen Vergütung nachträglich zu
verlangen. Aus künstlerischen Gründen darf die Vergütung nicht verweigert
werden.

3.2 Erfolgt die Auftragserteilung ohne vereinbartes
Honorar, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das vorgeschlagene Honorar zum
Zeitpunkt der Abrechnung gemäß AGD Design Services Tarifvertrag (neueste
Fassung) zu verwenden. Dies gilt entsprechend für Änderungen oder Ergänzungen,
die der Kunde nach Auftragserteilung vornimmt.

3.3 Verlängert sich der Auftrag über einen längeren
Zeitraum oder erfordert er vom Auftragnehmer einen hohen finanziellen
Vorschuss, so ist der entsprechende Vorschuss zu leisten.

4. Mitwirkung des Auftraggebers:

4.1 Der Kunde hat die zur Ausführung des Auftrages
erforderlichen Daten und Informationen in geeigneter Form bereitzustellen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden zu
ersetzen, die durch die Verwendung nicht ordnungsgemäß gelieferter oder nicht
funktionsfähiger und/oder mit Computerviren infizierter Daten und Datenträger
entstehen.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem
Auftragnehmer nur veröffentlichte oder vervielfältigte Vorlagen wie Fotos,
Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. In keinem Fall ist der
Auftragnehmer für die hier enthaltenen Fakten in Bezug auf  Kundenprodukte und Dienstleistungen
verantwortlich.

5. Dienste von Drittanbietern:

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden Auslagen
für technische Hilfeleistungen (z. B. Materialien, Fotos, Druck) sowie Reise-
und Versandkosten vom Kunden erstattet.

5.2 Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer,
als Vermittler im Namen und für Rechnung des Auftraggebers externe
Dienstleistungen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, an
Subunternehmer auszulagern. Vergibt der Auftragnehmer Fremdleistungen im
eigenen Namen, stellt ihn der Auftraggeber von jeder daraus entstehenden
Haftung frei.

6. Lieferung:

6.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn der
Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Erbringt der
Auftragnehmer Leistungen nicht, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Verzögerungsschäden können nur in
Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ohne Kosten für technische
Hilfeleistung) geltend gemacht werden.

6.2 Verzögert sich die Bereitstellung von vom Kunden
angeforderten Informationen oder Materialien, ff. verzögert sich auch der
Liefertermin.

7. Reklamationen und Haftung:

7.1 In jedem Fall hat der Auftraggeber die Lieferung
des Auftragnehmers oder Dritten zu prüfen und die Vor- und Zwischenergebnisse
zur Korrektur vorzulegen. Reklamationen jeglicher Art sind dem Auftragnehmer
unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen.
Geschieht dies nicht, gelten das gelieferte Produkt bzw. die zur Korrektur
übersandten Vor- und Zwischenergebnisse als genehmigt und die Gefahr etwaiger
Fehler in der Weiterverarbeitung geht auf den Kunden über.

7.2 Bei der Veröffentlichung von Entwürfen oder
Reinzeichnungen durch den Kunden ist der Kunde für die technische und
funktionale Richtigkeit von Produkt, Text und Bild verantwortlich. Jegliche
Haftung des Auftragnehmers entfällt.

7.3 Wird die Vorlage unkontrolliert freigegeben,
weitergeleitet oder verarbeitet, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden,
die bei der Weiterverarbeitung entstehen, es sei denn, der Fehler kann auch bei
ordnungsgemäßer Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse durch den Auftraggeber
nicht festgestellt werden. Ist der Fehler anerkannt oder bei der Nachfertigung
erkennbar, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Auftragswert der
Druckvorlage beschränkt.

7.4 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und
entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Ersatz des
typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

7.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Patent-,
Muster-, Urheber- und Markenschutz und Eintragung oder Rechtsunschuld für die
erstellten Designleistungen.

7.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung
oder Gewährleistung für Aufträge, die im Namen und im Auftrag des Auftraggebers
an Dritte erteilt werden.

 

8. Eigentum an Entwürfen und Daten

An Entwurf und Reinzeichnung wird nur das Nutzungsrecht
eingeräumt, das Eigentum nicht übertragen. Der Auftragnehmer ist nicht
verpflichtet, am Computer erstellte Dateien oder Layouts an den Auftraggeber zu
übergeben. Wenn Kunden digitale Daten veröffentlichen möchten, müssen sie eine
Gebühr individuell aushandeln und bezahlen. Die angegebenen Daten können nur
mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden. Der Versand von
Daten erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

9. Zahlung:

9.1 Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung
ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in
Höhe des § 288 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

9.2 Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter dem
Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Forderung. Der Auftragnehmer behält
sich das Recht vor, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Arbeitsmaterialien, Manuskripte und sonstigen Gegenstände bis zur vollständigen
Erfüllung aller Forderungen zurückzubehalten.

9.3 Bei einem anderen Auftrag kann der Auftraggeber
gegenüber dem Auftragnehmer keine Vorbehalte geltend machen. Er darf nur mit
rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aufrechnen.

9.4 Der Auftragnehmer kann Vorauszahlung verlangen
und alle ausstehenden Rechnungen sofort bezahlen, noch nicht gelieferte Waren
oder sonstige Leistungen zurückhalten und die weitere Bearbeitung des laufenden
Auftrages einstellen, wenn die Erfüllung der Zahlungsaufforderung gefährdet
ist. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz
Mahnung, die den Verzug begründen, Zahlungen nicht leistet.

10. Belegkopien:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer
mindestens 15 kostenlose Belegexemplare des Vervielfältigungswerkes zur
Verfügung zu stellen, die er auch für eigene Werbezwecke verwenden darf.

11. Integritäts- und Geheimhaltungsverpflichtungen:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem
Auftraggeber, objektiv und in voller Übereinstimmung mit den Zielen des
Auftraggebers zu arbeiten. Alle Betriebsgeheimnisse, die dem Auftragnehmer im
Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gewahrt und alle relevanten Informationen
und Unterlagen vertraulich behandelt. Die Sorgfalts- und
Verschwiegenheitspflicht dauert nach Vertragsende an und gilt auch für den
Fall, dass die Zusammenarbeit nicht zustande gekommen ist.

12. Sonstige Bestimmungen:

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am
Main.

12.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt auch
für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden deutsches Recht.

12.3 Die Unwirksamkeit oder Unwirksamkeit einer der
vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.